BE-ACHTET-ALTERN
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Durch das aktuelle Pflegestärkungsgesetz II
stehen pflegebedürftigen Menschen unabhängig vom Pflegegrad 125€ pro Monat
für Betreuungs- und Entlastungsangebote zu.
Zusätzlich können Betreuungskosten auch über den Posten Verhinderungspflege
mit den Kassen abgerechnet werden. Dafür stehen 1612€ pro Jahr zur Verfügung.
Hinzu kommt, dass je nach Pflegegrad auch 40% der Pflegesachkosten für die Betreuung und Entlastungsangebote genutzt werden können.
Betreuungskosten nach persönlicher Absprache auf der Basis eines kostenfreien Erstgespräches.
Drinnen und draußen
gut betreut