BE-ACHTET-ALTERN

 

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Durch das aktuelle Pflegestärkungsgesetz II

stehen pflegebedürftigen Menschen unabhängig vom Pflegegrad 125€ pro Monat

für Betreuungs- und Entlastungsangebote zu.

 

Zusätzlich können Betreuungskosten auch über den Posten Verhinderungspflege

mit den Kassen abgerechnet werden. Dafür stehen 1612€ pro Jahr zur Verfügung.

 

Hinzu kommt, dass je nach Pflegegrad auch 40% der Pflegesachkosten für die Betreuung und Entlastungsangebote genutzt werden können.

 

Betreuungskosten nach persönlicher Absprache auf der Basis eines kostenfreien Erstgespräches.