Das Projekt BE-ACHTET-ALTERN hat zum Ziel, dass möglichst wenig Kosten für Personal anfallen, da weitgehend alle Tätigkeiten durch Familienangehörige/ Freunde und Ehrenamtliche abgedeckt werden können.

 

Der Wert dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten sollte jedoch objektiv bemessen werden. Die finanzielle Einlage, die von jedem Genossenschaftsmitglied getätigt werden soll, sollte in der Höhe erbracht werden, dass die Kosten für die anfallenden Tätigkeiten abdeckt wären, für den Fall, dass die Tätigkeit von bezahlten Mitarbeitern erbracht werden müsste.

 

Je nach dem, wie viele Tätigkeiten für die Gemeinschaft dann von den Genossenschaftsmitgliedern oder deren Angehörigen ehrenamtlich abgedeckt werden, vermindert sich die monatliche Einlage oder wird gutgeschrieben, für denn Fall, dass man selbst auf Hilfe angewiesen ist.

 

Soweit Bedarfe nicht auf diesem Wege abgedeckt werden, können aus diesem Einlagepool z.B . Arbeitsplätze für über 50 jährige geschaffen werden. Dabei sollte sowohl selbstständige Tätigkeit als auch sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Teilzeit möglich sein, z.B Betreuung, Gemeinschaftsküche, Reinigung, Pflege, Gärtnerei, Kleintierpark etc.

 

Das Wohnprojekt soll ein Ort sein, an dem Menschen bis zur ihrem Lebensende zusammenleben und arbeiten können. Zur zusätzlichen Finanzierung des Wohnprojektes könnte es zusätzlich zu den privaten Wohnbereichen einen öffentlichen Bereich geben, in dem sowohl die Bewohner als auch Tagesgäste ihren Alltag verbringen können und der für Gäste und Kunden offen ist. Dieser öffentliche Bereich könnte beinhalten u.a. Öffentliche Gaststätte, Öffentliche Bibliothek Verkaufsraum für Produkte aus eigener Herstellung, Gruppen und Seminarräume und Veranstaltungsräume, Fitness- und Wellness Bereich

 

 Wer hat einen Nutzen von dem Projekt?

1. Senioren, die durch die Kombination von Festangestellten, Angehörigen und ehrenamtlichen Mitarbeitern eine kostengünstige und qualitativ hochwertige Versorgung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit bis hin zur Schwerstpflege erfahren.

2. Arbeitslose Menschen über 50, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Rahmen ihrer individuellen Belastbarkeit erhalten.

3. Junge Rentner, in der nachfolgenden Generation, können sich einbringen ohne ihr eigenständiges Leben aufzugeben.

4. Familienangehörigen oder Freunde  können sich problemlos einbringen da eine Unterbringung möglich ist..